5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben.
5.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen, Layoutdateien u. ä.), die ACD erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben ACD Eigentum. Eine Herausgabe- oder Aufbewahrungspflicht besteht nicht.
5.3 Die der ACD überlassenen Gegenstände und Unterlagen werden von dem Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl versichert. Schäden, die von der Versicherung nicht umfasst sein sollten, werden von ACD nur bis zur Höhe des Materialwertes ersetzt.